Familienrecht
Zum Familienrecht gehören folgende Bereiche
- Trennung
- Scheidung
- Verfahren nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz
- Versorgungsausgleich (Ausgleich der in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften)
- Kindesunterhalt (für minderjährige und volljährige Kinder)
- Ehegattenunterhalt (Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt)
- Elternunterhalt (Unterhaltsansprüche von Eltern gegenüber ihren Kindern)
- Sorgerecht (Sorge für ein minderjähriges Kind, innerhalb und außerhalb der Ehe)
- Umgangsrecht (Kontakte zwischen Kindern und dem Elternteil, der das Kind nicht ständig bei sich hat, unabhängig von der Frage einer Ehe)
- Zugewinnausgleich (Ausgleich des Vermögenserwerbs in der Ehezeit)
- Probleme der nichtehelichen Lebensgemeinschaften
- Erstellung und Prüfung von Ehe – bzw. Lebenspartnerschaftsverträgen
- vorläufiger Rechtsschutz (Durchsetzung von Ansprüchen in Eilfällen)
- Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz (insbesondere Fälle häuslicher Gewalt)
- Internationales Familienrecht (familienrechtliche Verfahren bei Parteien mit ausländischer Staatsangehörigkeit)